Die neue StVO-Novelle rollte mit erheblichen Verschärfungen auf uns zu. Nun sind die Verschärfungen außer Kraft gesetzt und es gilt bis auf weiteres der alte Bußgeldkatalog. Interessant war dies insbesondere wegen der doppelten Geldbußen und der Fahrverbote ab einer Überschreitung von 21 km/h.
Um das Dilemma aufzulösen bedarf es eines neuen Gesetzgebungsverfahrens. Zunächst gilt etwas Entwarnung. Bleiben Sie trotzdem wachsam. Jeder Punkt in Flensburg ist einer zu viel.