Rechtsanwalt Dr. Valenthin sagt: Viele Versicherer lassen in der Corona-Krise Ihre Versicherungsnehmer im Stich. Die Versicherer stehen auf dem Standpunkt, für Betriebsschließungen in der Coronakrise nicht leisten zu müssen. Immer mehr Unternehmen (Hoteliers, Gastronomen) melden sich, weil ihnen der Versicherer mitgeteilt hat, dass er für Corona-Schäden wegen Betriebsschließung trotz vorhandener Betriebsschließungsversicherung (BSV) nicht zahlen will.
Angeboten werden auf Kulanzbasis Abfindungszahlungen in Höhe von 15 % der eigentlich im Versicherungsvertrag vereinbarten Tagessumme für die Dauer der maximal versicherten Schließungszeit.
Dr. Valenthin rät den Unternehmen, die 15%-Angebote nicht anzunehmen. Dass sei nur ein Bruchteil der eigentlich vereinbarten Versicherungssumme und der Versicherungsnehmer habe einen Anspruch auf volle Zahlung, wenn eine Gaststätte wegen der Untersagung der Öffnung geschlossen sei.
Rechtsanwalt Dr. Michael Valenthin
Fachanwalt für Versicherungsrecht